Streit um Fotorechte
Vorgeschichte
Jürgen Onißeit hatte zu
Beginn der Strich-Aktion mit seinem Fotoapparat einige Fotos gemacht. Diese
sollten die Strich-Tätigkeit für die Strichmaler persönlich
festhalten und allenfalls in einer für sie selbst und ihren Freun-
deskreis gefertigten Dokumentation
verwertet werden. Damit an die Öf-
fentlichkeit zu gehen war nicht
die Absicht, zumal sowieso nicht davon ausgegangen werden konnte,
daß diese Aktion viele Leute interessieren wird. Die Mauermalerei
war ja seit Jahren gern gesehen und als kreative Zersetzung der deprimierenden
Mauerpräsenz willkommen geheißen und gehörte zum Markenzeichen
Berlins.
Während der Aktion gab es gegenüber
möglichem medialem Interesse einen mehrheitlichen Konsens, aber keine
einheitliche Haltung, sodaß Thomas Onißeit der "BZ" ein Interview
gab, während alle anderen Maler sich bewußt verweigerten. Als
in der Nähe des Springer-Verlagshauses eine Fotografin die Tätigkeit
der Strichmaler mitbekam und fragte, ob sie fotografieren könne gab
es keine Einwände. Jürgen Onißeit hörte daraufhin
auf, die Strichmaltätigkeit in sporadischen Abständen selbst
fotografisch festzuhalten.
Durch meine Verhaftung änderte
sich die Position der Strichmaler zum Umgang mit der Öffentlichkeit
drastisch, weil die Erzeugung medialer Aufmerksamkeit Druck auf die DDR-Regierung
ausüben sollte. Die Medien wurden nun informativ bedient. Die Bilder
der Fotografin wurden ohne Urheber-Verweis in einem Dokumentationsheft
veröffentlicht, das wäh-
rend einer Solidaritätsveranstaltung
verteilt wurde.
Als ich im Mai 1987 aus dem Gefängnis
entlassen wurde ging ich anhand der Veröffentlichung urheberverweisloser
Strichaktions-Bilder in der "BZ" und in diesem Dokumentationsheft
davon aus, daß offenbar nach meiner Inhaftierung zwischen Strichmalern
und Fotografin vereinbart worden war, daß eine öffentliche Nutzung
der Bilder durch die Strichmaler rücksprache-
los möglich sei, ohne dies
genauer zu hinterfragen. 2005 gab ich für ein Buch über Kunst
an der Berliner Mauer, für das ich mich unentgeltlich mit Aussagen
zur Verfügung gestellt hatte, einige der Bilder an den Buchhe-
rausgeber Ralf Gründer.
Als Thomas Onißeit 2009 als
Mitautor im Buch "Macht aus dem Staat Gurkensalat" und Frank Willmann in
der Publikation "Der weisse Strich" ebenfalls ohne Urheberverweis Bilder
der unsere Aktion damals be-
gleitenden Fotografin veröffentlichten
sah ich mich in der Selbst-
verständlichkeit der den Strichmalern
nach meiner Inhaftierung bei Übergabe der Fotos gegebenen Fotonutzungsfreiheit
bestätigt.
Doch wie sich Jahre später herausstellte,
war diese Selbstverständlichkeit offenbar ein Trugschluß und
durch keine tatsächliche Vereinbarung ge-
rechtfertigt.
Die Unterscheidung zwischen der ursprünglichen
Absicht der Strichakteu-
re, sich der Öffentlichkeit
möglichst zu entziehen und dem im Zuge meiner Festnahme einsetzenden
Aufgabe dieser Medienenthaltung führte durch Vermischung beider Absichten
teilweise zu Irritationen und Widersprüchen in den Zeugenaussagen,
die im Mai 2016 zur Aufklärung der Rechts-und Motivlage beitragen
sollten.
Der Gerichtsstreit
Im Zuge des Films "Striche ziehen"
kam es zu einem Gerichtsstreit, da Filmemacher Gerd Kroske die 1986 von
der damals fotografierenden Person gemachten Bilder in seinem Film verwendete,
obwohl diese ihm das nach seiner Anfrage untersagt hatte. Kroske
hatte die Fotos jedoch bereits in den Film eingearbeitet und sogar schon
erste Vorführungstermine für sein Werk und war daher nicht willens,
die Entscheidung zu akzeptieren. Offenbar war er durch die ihm bekannten
bisherigen Veröffentlichungen der Fotos in den Büchern Gründers,
Willmanns Und T.Onißeits davon ausge-
gangen, daß sie ihm die Genehmigung
geben würde. Hier zeigt sich jedoch bereits der erste Widerspruch.
Wenn die Fotorechte ausschließlich bei den Strichmalern lagen und
diese die Fotos rücksprache- und verweislos jederzeit öffentlich
verwenden konnten, Gerd Kroske das durch seinen Film-Kontakt mit Aktionsinitiator
J.Onißeit, den Autoren F.Willmann und T.Onißeit und Kenntnis
von deren Bücher wußte, warum hat er dann die Fotografin überhaupt
um Genehmigung gebeten? Willmanns öffentliche Information, daß
alle Bildrechte bei ihm lägen hätte Kroske doch signalisieren
müssen, daß eine Anfrage bei der Fotografin gar nicht nötig
ist. Auch ein Honorarangebot würde durch eine solche Vereinbarung
nicht nötig sein, niemand der vorherigen Bildnutzer hatte ihr ein
solches gemacht. Warum hat ihm sein Freund Thomas Onißeit nicht mitgeteilt,
daß eine Rücksprache, Genehmigung und Honoration nicht
nötig ist ?
Zwar stellte Gerd Kroske bald eine
Version her, in der die Fotos nicht mehr auftauchen, aber bis zu dessen
Fertigstellung ließ er einfach die von den Fotos unbereinigten Filme
zeigen. Die Fotografin schaltete daraufhin einen Anwalt ein.
Nun ist Kroskes Verwendung der Fotos
wie bereits erwähnt nicht die erste gewesen. Neben den oben genannten
Büchern, in denen einige Fotos ab-
gedruckt waren wurden sie nach Frank
Willmanns Buchveröffentlichung in Fernsehbeiträgen und auf einer
Wanderausstellung gezeigt. Bei einem Themennachmittag an der
Berliner Humboldtuniversität (2009) und bei Hahn/Willmanns Lesungen
aus ihrem Buch "Der weisse Strich" wurden sie via Projektor zur Illustrierung
verwendet. 2008 wurden drei Fotos bei einer kleinen Kreuzberger Ausstellung
über bizarre Mauerkunstaktionen gezeigt, für die ich ein paar
Bilder weitergegeben hatte. Hätte ich aufgrund der bisherigen Veröffentlichungen
nicht annehmen können, daß das ohne wei-
teres möglich sei, wäre
es überhaupt nicht nötig gewesen, diese Bilder zu verwenden und
ein Risiko einzugehen. In meinen Stasi-Unterlagen befand sich genug
interessantes Bildmaterial zu der Aktion.
Die Fotografin hatte Kenntnis von
den Buch-Veröffentlichungen, aber die Foto-Publikationen, die es vor
dem Medienrummel gegeben hatte, der seit Hahn/Willmanns 2011 erschienenem
Buch im Gange war interessierten sie gar nicht. Ihr ging es, wie sie mir
und wohl auch dem Gericht erklärte ausschließlich um die massive
kommerzielle Nutzung innerhalb des medialen Spektakels um den weissen Strich.
Die demgegenüber verschwindende
Präsenz in den Büchern
von R.Gründer und T.Onißeit, in denen die Strich-
Aktion ohnehin nur einen kleinen
Teil des Gesamtinhalts ausmachte war für sie kein Grund, dagegen vorzugehen.
Bei Gerd Kroske kam nun zu dem Sachverhalt
der Foto-Veröffentlichung hinzu, daß er damit auch noch gegen
die ihm von der Fotografin mitge-
teilte Negativ-Entscheidung gehandelt
hat, nachdem er sie wegen der
Nutzung angefragt hatte. Dies war
der eigentliche Grund ihres anwalt-
lichen Einschreitens und die Staatsanwaltschaft
focussierte sich offen-
bar vor allem darauf. Thomas Onißeit
schrieb mir später dazu: "Dann gab es den Punkt, an dem die Fotografin
sich gegen jegliche Veröffentlichung sperrte und den Vertrag (über
Kroskes Fotonutzungen, d.Verf.)) nicht unterzeichnete. Und da sie
ja nun als Urheberin der Fotos bekannt war, hat sie auch ein Mitspracherecht,
worüber sich der grosse Regisseur hinweggesetzt hat. Kroske sieht
das natürlich anders und droht im Falle des Verlierens, was mittlerweile
aus verschiedenen Gründen sehr wahr-
scheinlich ist, uns auf Schadenersatz
zu verklagen. Damit ist das ganze Projekt gescheitert und Narzßt
Kroske für mich gestorben."
Zeugenanhörungen 2016
Schließlich kam es im Mai
2016
zur Anhörung der fünf Mauerstrich-Maler vor dem Berliner Gericht
Mitte. Es ging darum, welche Vereinbarungen über die Fotorechtenutzung
damals, 1986 getroffen worden waren. Wenn es , wie Willmann in dem von
der Fotografin zuvor gegen ihn geführten Prozess behauptet hatte,
eine vollständige Überlassung der Bildrechte den Mauer-
malern gegenüber gegeben hätte.
dann würde die Fotografin den Prozess vermutlich verlieren. Es fragt
sich jedoch, wenn dies 1986 tatsächlich so vereinbart worden war und
das dann vermutlich mindestens vom überwie-
genden Teil bezeugt wird, warum
die Fotografin dann das Risiko eingeht, den von ihr angestrengten Prozess
zu verlieren und alle entstandenen Kosten bezahlen zu müssen. Möglicherweise
konnte sie jedoch davon ausgehen, daß es es sich ja um keine schriftliche
Vereinbarung handelte, demnach den Strich-Malern außer mündlichen
Erklärungen keine beweis-
kräftigeren Belege für
ihre Behauptung zur Verfügung stünden. Dann aber wäre jede
Form einer mündlichen Zeugenanhörung von vornherein über-
flüssig gewesen. Auch
fragte sich dann, ob zum Beispiel eine einzige abweichende mündliche
Aussage überhaupt derart entscheidendes Gewicht bei der Urteilsverkündung
hätte, wenn mündliche Aussagen an sich schon die fehlenden schriftlichen
Abmachungen in der Beweisführung nicht ersetzen können.
.
Selbstverständlich hatte es
eine solche Vereinbarung nicht gegeben, weil
wir damals bezüglich öffentlicher
Fotonutzungen nicht ambitioniert waren.
In seiner Zeugenaussage äußerst
sich Jürgen Onißeit entsprechend eindeutig, wenn er sagt, es
wäre uns allein um die Aktion gegangen und nicht um irgendwelche Foto-Verwertungen.
Es war davon auszugehen, daß
wir die Fotos nach der Aktion bekommen und wenn wir sie für eine unserer
-bis dato wenigen- kleinen Eigen-
verlagsproduktionen verwendet hätten,
würde kein Hahn danach krähen. Nicht im Traum hätten wir
daran gedacht, diese innerhalb von gross angelegten Dokumentarfilm-, Buch-
und Wanderausstellungs-Produktionen der "Hochkultur" zu veröffentlichen.
Es hätte ja bis zur Festnahme-
Meldung auch kaum jemanden interessiert.
Das Interview, daß Thomas Onißeit am Frühnachmittag des
3.11. 86 der "BZ" gab hatte am darauffolgenden Tag nicht zur Thematisierung
unserer Aktion in dieser Zeitung geführt. Erst durch meine Verhaftung
wurde die Strich-Aktion zum vorübergehenden medialen Spektakel. Festnahmetragik
und Solidarisierungsabsicht waren die Gründe dafür. Und an dieses
Spektakelhafte knüpfte der seit Hahn/Willmanns 2011 erschie-
nenem Buch einsetzende Aufarbeitungs-"Hype"
um die Aktion an und wurde dabei zusätzlich befeuert durch die seit
Mauerfall nach und nach einsetzenden Historisierungsabsichten von allen
Ereignissen der realsozialistischen Ära, mit denen sich irgendwie
Geschichte schreiben läßt. Da es ja neue innerkommunsitsich
opponente Ereignisse aufgrund des Endes des Realsozialismus nicht mehr
gibt werden die vorhandenen umso mehr beachtet und gepflegt, sprich, überbewertet.
Ich habe im Mai 2016 vor Gericht
wahrheitsgemäß ausgesagt, daß ich mich an eine Fotorechteübertretung
der Fotografin an uns nicht erinnern kann und eine solche auch nicht für
wahrscheinlich halte, da es nicht dem entsprach, wie wir bezüglich
Medialisierung damals "unterwegs" waren. Als ich Jürgen Onißeit
während einer Autofahrt 2014 mangels eigener Erin-
nerung an eine solche Vereinbarung
fragte, ob er sich an eine mündliche Gehehmigung oder Rechtevereinbahrung
erinnern kann, zumal er damals als Aktionsinitiator und zentrale Person
der Gruppe auf jeden fall auch ein primärer Ansprechpartner für
solche Dinge war, mußte er passen. Mit seiner og. Aussage vor
Gericht hat er diese fehlenden Vereinbarungs-
gespräche dann auch offiziell
bestätigt.
Interessant am Tag der Zeugenanhörung
war auch das Detail, daß auf Kroskes Unterlagenstapel das Buch über
Berliner Mauerkunst, für das ich
Jahre zuvor einige Bilder weitergeben
hatte, ganz oben auf lag, sodaß es meinem Blick während der
Zeugenanhörung nicht entgehen sollte. Es handelte sich eindeutig um
einen Versuch, meiner Aussage ein wenig auf die "Sprünge" zu helfen
in der Weise, daß es doch sicher auch für mich günstiger
wäre, mich in einebestimmte, dem Angeklagten Kroske dienliche
Richtung zu erinnern, ansonsten
bekäme ich dann doch aufgrund meiner Fotoweitergabe selbst ein Problem.
Dabei war die Dimension des Verstoßes
überhaupt nicht vergleichbar.
Ich hatte weder eine Entscheidung der Fotografin ignoriert noch als Autor
gehandelt noch irgendeinen Profit aus der Weitergabe gezogen. Dennoch sollte
mich die Präsentation des Buches auf Kroskes Stapel in meiner Aussage
beeinflussen. Doch fragt sich, wenn die Sache mit der damaligen Vereinbarung
über die Nutzung so klar war
und die anderen dies Kroske erklärt
hatten, warum mußte er dann meine Aussage mit der Präsentation
dieses Buches nachhelfen ? Die Antwort hat diese Präsentation selbst
gegeben und er hat sich damit letztlich selbst verraten. Es gab diese Vereinbarung
einfach nicht. Nichts desto trotz
ist dieses Verhalten auch nachvollziehbar,
denn als Verklagter wollte er alle Register ziehen, die ihn in eine günstigere
Lage bringen.
Problematik zukünftiger Reichweiten
Was nach meiner Festnahme möglicherweise
vereinbart worden ist konnte ich ja nur anhand der Fotonutzungen vermuten.
Selbst wenn wir via mündliche Zusage die Fotos verwenden konnten,
so muß man immer den Kontext, in welchem ein solches "Ok" gegeben
wurde berücksichtigen. Die Fotografin konnte ja anhand dessen, wie
wir damals eingestellt waren nicht davon ausgehen, daß ihre Fotos
einmal als massive Illustration der ins Zentrum gestellten Strich-Aktion
innerhalb landesweit präsentierter
Aufarbeitungsprodukte wie Wanderausstellung,
Buch und Dokumentarfilm gezeigt würden. Ähnliches habe ich erlebt,
als ich mich einmal bei einem privaten Spaziergang an der Mauer von Frank
Willmann vor dem Mauer-
türchen fotografieren lassen
habe, ohne zu ahnen, daß dieser, der damals mit eigener journalistischer
Tätigkeit nichts zu tun hatte, dieses Foto 25 Jahre später als
Buchautor auf der Webseite des Magazins "Der Spiegel" veröffentlichen
lassen wird, ohne mich vorher zu fragen. Es war mir egal. Aber man ist
nicht verpflichtet, im Moment einer durch Teilnahme signa-
lisierten Einwilligung automatisch
alle, also auch die zu diesem Zeitpunkt unvorstellbarsten Dimensionen zukunftiger
Verwendung zu berücksichtigen und hat ein Recht, solche unvermutbaren
Reichweite-Überschreitungen auf Wunsch unterbinden zu lassen.
Gekaufte Aussage ? Bezahlte
Gedächtnislücke ?
Obwohl ich nicht einmal aktiv eine
Fotorechte-Vereinbarung mit der Fotografin dementierte, sondern diese lediglich
nicht bestätigen konnte wurde ich nach meiner getätigten Zeugenaussage
von Frank Willmann und Gerd Kroske als gekaufter Zeuge bezeichnet, weil
gegen mich wegen der von mir weitergegebenen Bilder in Ralph Gründers
Mauerkunstbuch angeblich Rechtsansprüche bestünden, die aber
fallengelassen werden könnten, wenn ich mich im Sinne der Klägerin
äußere. So die Logik der Herren. Warum gegen Thomas Onißeit
aufgrund seiner Fotonutzungen aus derselben Quelle in seinem Buch ebenfalls
keine Rechtsansprüche geltend gemacht worden sind wollen sich die
beiden gar nicht erst fragen. Die Antwort, daß sein Buch ebenso wie
das Mauerkunstbuch, für das ich Bilder weitergegeben habe noch vor
dem großen Mauer-Strich-Hype erschien und die Fotos dort auch nur
marginal auftauchten würde nicht in ihre Argumentation passen. Im
Unterschied zu T.Onißeit war ich zudem auch noch nichtmal Autor des
Buches. Für Urheberrechte-Klärungen sind aber immer Autor und
Verlag und nicht Materialgeber zuständig. Andernfalls hätte auch
Jürgen Onißeit, der Kroske die Fotos gegeben hatte, ein Problem
bekommen können. Weil Kroske diesen rechtlichen Sachverhalt offenbar
kannte sprach er bei seinen Vorwürfen gegen mich auch absurderweise
von "Deinem Verlag", obwohl man ich wie erwähnt gar nicht Autor des
Buches, sondern nur ein Interviewpartner des Autors gewesen bin.
Es gab auch sonst keinerlei logische
Gründe, mich kaufen zu lassen.
Wenn das mündliche Zeugenwort
ohne eine schriftlichen oder anderen Beweis sowieso kein Gewicht hat, wieso
legt man seitens des Beschul-
digten dann so einen erheblichen
Entscheidungs-Wert auf (m)eine Zeugenaussage, deren Aussage-Gehalt zudem
keine Mehrheit unter den Zeugenaussagen darstellt, da F. Schuster, T.Onißeit
und Willmann für Kroske aussagten, was schondeshhalb nachvollziehbar
ist, weil sie Teilnehmer in seinem Film waren. (Jürgen Onißeits
Aussage bleibt un-
klr, da er dem Gericht später
noch eine andere Version als die von ihm
mündlich ausgesagte zugesndet
hat).
Wenn aber die mündliche Aussage
bei der Entscheidungsfindung dann maßgeblich sein kann, weil andere
Beweise nicht erbracht werden können, warum muß ich mich dann,
um wegen meiner Bildweitergabe selbst nicht belangt werden zu können,
"kaufen" lassen ? Wenn ich eine mündliche Überlassung der Bildrechte
an uns erinnere und das in der Gewißheit, daß meine Mitakteure
dies ja dann sicher genauso erinnern werden und bei der Wahrheitsermittlung
die Mehrheit einer bestimmten Bezeugungsposition die fehlenden schriftlichen
Beweise ersetzt so scheidet die Käuflichkeitsver-
sion bereits aus logischen Gründen
aus.
Es ist im Grunde sehr einfach:
wenn nur die schriftliche Verein-
barung zählt, dann
hatte es die Fotografin ohnehin nicht nötig, Zeugenanhörungen
zu fordern oder gar, wie weiter unten thema-
tsiert, Zeugen zu beeinflussen,
da sie ohne schriftliche Nutzungs-
überlassung weiterhin alle
Rechte an ihren Bildern hat. Wenn aber mangels Schriftsücken stattdessen
mündliche Aussagen für die richterliche Wahrheitsfindung relevant
werden dann ist der Versuch, sich von fünf Zeugen einen zu kaufen,
der dann der mehrheitlichen
Bezeugung nicht entspricht, ohne
jedoch die Minoritätsposition seiner Aussage dann mit realen Beweisstücken
kompensieren zu können, völlig nutzlos.
Wenn mir die Fotografin in einer
Mail schreibt, sie verfolge nur die mas-
siven Nutzungen seit 2011 so gibt
sie mir erst recht alle Freiheiten, die Wahrheit zu sagen, denn wie könnte
sie dann noch gegen mich vorgehen
können, sollte ich vor Gericht
gegen ihre Position aussagen. Iim Herbst 2015 schrieb sie mir außerdem,
daß Sie es als faire Geste emfände, "wenn Sie bis zur Klärung
des Rechtsstreits um das Copyright mein Foto von ihrer Internetseite herunternehmen."
Was ich daraufhin auch tat und mich damit -im Gegensatz zu Gerd Kroske-
nicht einfach über den Wunsch und Willen der Fotografin hinwegsetzte.
Wäre ich mir derart sicher gewesen, daß wir damals vereinbart
hätten, alle Veröffentlichungsrechte an den Fotos zu haben hätte
ich ihr Anliegen als vermessen abgetan und ihr gegenüber meine Enttäuschung
über ihren Wortbruch geäußert.
Wenn man sich vergewärtigt,
daß Jürgen Onißeit ohne das Auftauchen der Fotografin
einfach weiter wie bsiher selbst fotografiert hätte und die
Mauermaler damit später ohne
jegliche Komplikationen auf ihre eigenen Bilder hätten zurückgreifen
können so ist dieser Streit letztlich völlig
unnötig und auch bedauerlich.
Könnte man jedenfalls annehmen.
Doch dem ist ganz und gar nicht so. Denn angesichts der jüngeren medialen
Auswüchse, die über jedes in-
formierende Maß hinaus die
Strich-Aktion in den Rang eines herausra-
genden politischen Kunstmonuments
heben, dessen nachträgliche Über-
höhung unserer Motivlage von
damals diametral entgegengesetzt sind wäre die Verfügung über
eine Vielzahl eigener Bilder letztlich die grössere Tragödie.
Würde sie doch diesen Aufbausch in die politpopulariserende Richtung
auch noch üppig illustrieren.
Für mich persönlich ist
daher der tiefere Grund für den Streit wegen der Fotorechte der, daß
sich auf diese Weise die Vergangenheit der damaligen Ereignisse ein bischen
gegen ihren Mißbrauch durch die politischen und künstlerischen
Aufwertungs-Ansprüche der Gegenwart zur Wehr gesetzt hat. Vor allem
wegen dieser Überbewertung, die denen auffallen mußte, die nicht
im Fahrwasser der medialen Spektakelei den Blick für die dama-
ligen Beweggründe und Reichweite-Absichten
verloren haben, ist die Fo-
tografin überhaupt erst gegen
die Verwendung der von ihr gemachten Fotos so entschieden vorgegangen.
Die hier beschriebenen, wesentlichen
Aspekte zu diesem hässlichen Thema habe ich Thomas Onißeit im
Dezember 2016 in einer Mail geschrieben. Aus seiner darauf folgeden Antwort
zitiere ich zum Abschluß dieses Textes.
"Fast alles, was Du geschrieben hast
ist richtig. Bis auf einen erhebliche Unterstellung, ich habe niemals behauptet
oder bezeugt, dass Du gekauft bist. Im Gegenteil, ich habe es als abstrus
abgetan. Ich habe lediglich nach Prozessende, den im allgemeinen Gemurmel
gefallenen Satz bezeugt, daß die Fotografin nicht gegen Dich vorgehen
wird. Alles weitere wurde konstruieiert, insbesondere von Kroske."
( Personenname durch das Wort "Fotografin"
ersetzt)
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